Veranstaltungen

Ob Tagesausflüge, Ausstellungen, Vorträge, Konzerte, Vereinsfeste oder die inzwischen schon schöne Tradition gewordene Teilnahme am Mülheimer Adventsmarkt: Der Förderverein ist auch abseits der Bürgerfahrten jedes Jahr aktiv im Zeichen von Städtepartnerschaft und internationaler Begegnung. Zu den Highlights zählen immer auch die „Gegenbesuche“ aus den Partnerstädten, bei denen wir schon zahlreiche Gäste aus Darlington, Tours & Co in Mülheim begrüßen und mit einem tollen Programm begeistern konnten.

Wir freuen uns auf IHRE Veranstaltungsteilnahme!

Bürgerfahrten

Bürgerfahrten sind Brücken, über die Menschen aufeinander zugehen können!

Die Bürgerfahrten in die Partnerstädte sind zweifelsohne Highlights aus städtepartnerschaftlicher Sicht. Da natürlich nicht jedes Jahr alle Partnerstädte besucht werden können, hat sich ein gewisser – aber flexibler – Turnus herauskristallisiert: Zwei große Bürgerfahrten pro Jahr finden in der Regel statt, so dass jede Partnerstadt spätestens alle drei Jahre wieder Besuch erhält. In der Zwischenzeit sind Gegenbesuche hier in Mülheim natürlich eine Selbstverständlichkeit.

Die Bürgerfahrten werden von Fördervereins-Seite her aufwändig geplant, mit einem meist spektakulären Reiseprogramm versehen und vom jeweiligen Kompetenzteamleiter begleitet. Auf dem Programm steht natürlich nicht nur Sightseeing, sondern vor allem – wie es der Kerngedanke des Städtepartnerschaftenvereins ist – die zwischenmenschliche Begegnung. So wird das Programm mit Bürgern aus den Partnerstädten gemeinsam durchlebt. Es findet ohne Frage ein Zusammenfinden von Menschen über Grenzen hinweg statt und so sind schon viele langjährige, internationale Freundschaften entstanden.
Dies ist der besondere Reiz dieser Reisen, die kaum ein „normaler“ Urlaub bieten kann.

 Vormerkung und Anmeldung für Bürgerfahrten

  1. Die zuständigen Kompetenzteamleiter(innen) führen eine Vormerkungsliste für die im darauffolgenden Jahr geplanten Reisen (2020: Israel mit Jordanien, Darlington).

  2. Die Vormerkungsliste wird geöffnet, wenn die Bürgerfahrten des nächsten Jahres in der Mitgliederversammlung angekündigt und auf der Homepage des Vereins veröffentlicht sind. Der Reisezeitraum wird genannt, bleibt aber noch unverbindlich.

  3. Die vorgemerkten Personen werden mit Namen und Vormerkungsdatum eingetragen. Die Vormerkungsliste gilt für alle Mitglieder. Sie dient dazu, den Anmeldetermin zu einer Bürgerfahrt nicht zu versäumen. Außerdem kann der Verein abschätzen, ob genügend Interessenten vorhanden sind, um die Fahrt durchzuführen.

  4. Die spätere offizielle Ausschreibung enthält den festgelegten Reisetermin, das vorläufige Programm, die Zahlungsmodalitäten und einen Stichtag, ab dem die verbindliche Anmeldung erfolgen kann. Die Mitglieder erhalten diese Ausschreibung per Email oder Brief. Sollten sich nach vier Wochen nicht genügend Teilnehmer(innen) gefunden haben, wird die Fahrt auch für Nichtmitglieder geöffnet (z. B. durch eine Pressenotiz).

  5. Die Kompetenzteamleiter(innen) informieren wenige Tage vor Veröffentlichung der offiziellen Ausschreibung die vorgemerkten Personen. So können sich diese Mitglieder frühzeitig anmelden.

  6. Die Teilnahme an der Reise wird erst wirksam, wenn die Anzahlung geleistet wurde.

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